Informationsschalter - die zentrale Auskunftsstelle des Gemeindeamtes

Inhalt

PDF erzeugen

Fundamt

Übernahme der Fundgegenstände zur gesetzlich vorgeschriebenen Verwahrung. Nach Ablauf der Verwahrungsfrist und Nichtbeanspruchung durch den Finder, werden die Fundgegenstände versteigert. Die Fundgegenstände werden monatlich zusammengefasst und an der Anschlagtafel kundgemacht.

Aufgaben

  • Fundannahme
  • Fundverwahrung
  • Fundversteigerung
  • aktuelle Kundmachung der Fundgegenstände

 

 Zurück zum Standesamt - Meldeamt - EDV