Inhalt
Wohnen
Gemeindewohnungen
Eine Vormerkung für eine "Gemeindewohnung" erfolgt durch Antragstellung im Wohnungsamt. Die Wohnungsvergabe ist durch die Wohnungsvergaberichtlinien der Marktgemeinde Telfs geregelt.
Es können nur an jene Personen Wohnungen vergeben werden, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (u.a. fünf Jahre Ansässigkeit in Telfs).
Die Vormerkungen werden nach dem Datum der Einreichung gereiht. Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung sozialer und familiärer Umstände sowie der Verfügbarkeit von Wohnungen durch Beschluss des Wohnungsausschusses der Marktgemeinde Telfs.


